Verantwortlich: Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV :
GLM–DJ THOMAS
Kontakt:
Thomas Sottung
Kleebergstr. 5 / 67295 Bolanden
Tel: 06352740903
Fax: 06352711788
Mobil: 01738438496
E-Mail: djthomas@gmx-topmail.de
Registereintrag: § 14 GewO oder 55c GewO - DJ Dienste , Alleinunterhalter , Auflegen von Musik bei Veranstaltungen.
Steuernummer: 44/165/71637
Keinunternehmer Regelung §19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz - Keine Ausweisung der Mehrwertsteuer Öffentliche Aufführung.
Gema Lizenz Tarif BD-WI 65189 Wiesbaden DJ VR-Ö l.2b Vervielfältigung auf Tonträger - Musiknutzung öffentliche Wiedergabe.
Haftungshinweise:
1.Sämtliche Informationen auf dieser Webseite,dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von GLM -DJ THOMAS kopiert und weiter genutzt oder veröffentlicht werden. Bilder sowie Kommentare und Beschreibungen zu den vergangenen Events werden nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung des Veranstalters , Kunden bzw. Kundin auf der Webseite von GLM-DJ THOMAS eingestellt.
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1.Allgemeines:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorgänge und Leistungen mit GLM. Spätestens mit einer Buchungsbestätigung zwischen Kunden und GLM und seiner Dienstleistung gelten die Bedingungen die AGB und Datenschutz DSGVO sowie Preise als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Nebenabsprachen bedürfen immer der Schriftform. Vertragsgrundlage ist die jeweilige individuell verhandelte Preise, zwischen GLM und dem Auftraggeber bzw. Kunden. Die Bilder auf der Webseite von GLM - DJ THOMAS sind mit Genehmigung der / des Kunden eingestellt worden und dürfen und werden von GLM nur für diesen Zweck und keine anderen Zwecke bzw. Werbung oder Weitergabe genutzt werden. Der Wunsch des Kunden und seiner Gäste auf nicht Veröffentlichung oder Löschen eines Bildes wird 100 % entsprochen. Bitte dies dann schriftlich per Mail mit Angabe von Namen und Adr. und Event Datum mitteilen
2.Ablauf:
Der Veranstalter bzw. Kunde sorgt für eine Parkmöglichkeit in der Nähe der Veranstaltung wo der DJ sein Equipment Aus bzw. nach Ende des Events wieder Einladen kann. Der Zugang zur Räumlichkeit und des Auftrittsraumes oder Platzes stehen dem DJ mindestens 1,5 Stunden vor und 1,5 Stunden nach der Veranstaltung zum Auf und Abbau zu Verfügung (Absprache mit Veranstalter bzw. Kunden). Der Veranstalter übernimmt die Versorgung des DJ und seinem Helfer mit Essen und Alkoholfreien Getränken. Wenn möglich sollte ein separater Platz zu Verfügung stehen um evtl. Gegenstände der Ton und Lichtanlage von GLM welche nicht unbedingt während des Events benötigt werden ( zb. Kabel , Abdeckungen usw.) abzustellen. Dies ist jedoch keine Bedingung.
3.Zahlung:
Die vereinbarte Summe, ist spätestens am Ende einer Veranstaltung bzw. Events vom Kunden dem Auftraggeber oder dem Veranstalter in Bar und in Euro an GLM-DJ THOMAS zu zahlen. Anzahlungen sind per Überweisung möglich (Bitte dies bei Angebotsanfrage angeben). Die Restzahlung muss jedoch bis spätestens am Ende des Events gezahlt werden. Wenn Sie diese Zahlweise, Überweisung bzw. Anzahlung nutzen wollen bitte einen entsprechenden Hinweis in der Angebotsanfrage. Nach erfolgreicher Buchungsbestätigung zwischen Kunden, Veranstalter und GLM erhalten Sie dann die nötigen Kontodaten. (Kreditkarten, Schecks, Kartenzahlung werden nicht angenommen) . Es gilt die Kleinunternehmer Regelung ( § 19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz ) keine Ausweisung der Mwst.. Der Kunde hat kein Recht auf Zurückhaltung der Zahlung oder Schadensersatz falls die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen oder Umständen nicht stattfinden oder evtl. nicht weiter geführt werden kann die nicht von GLM zu verantworten sind zb. (Behördliche Anordnungen, Fehlende Anmeldungen oder Genehmigungen, Naturkatastrophen, Störungen, Stromausfall, Stromschwankungen, Störende, Alkoholisierte oder Randalierende Gäste , Beschwerden der Nachbarschaft, zu wenig Publikum, Gäste oder Umsatz oder ähnliches was in diese Rubrik fällt.
4.Haftung:
Der Veranstalter stellt GLM ganz gleich bei welcher Räumlichkeit einen geeigneten und genügend abgesicherten Stromanschluss mit Absicherung zum Anschluss seiner Anlage zur Verfügung. Bei wiederholten Stromausfall (ganz gleich warum) kann GLM zum Schutz seines Equipments seine weitere Dienstleistung einstellen. Ein anschließen des Equipment von GLM über ein Stromaggregat ist versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet und wird auch von GLM nicht zugelassen. Wird vom Kunden oder Veranstalter oder Inhaber diverse oder mehrere Technik gestellt (zb. Lautsprecher, Mischpult, Lichtanllage usw.) und soll durch GLM genutzt werden, übernimmt GLM keinerlei Haftung durch Störungen, defekte Geräte Ausfälle der Technik oder eventuelle Bedienungsfehler. Der vereinbarte Preis ist dann auf jeden Fall trotzdem vom Kunden zu zahlen. Der Auftraggeber bzw. Veranstalter oder seine Veranstalter Haftpflichtversicherung haftet für alle Schäden an den Geräten und den Personen von GLM die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung durch Dritte während einer Veranstaltung mit inbegriffen die Auf und Abbauzeit verursacht werden.Ebenso haftet der Auftraggeber für Schäden die durch seine Gäste verursacht werden falls GLM die Musik und Lichtanlage auf Wunsch des Kunden schon vor Beginn des Events aufgebaut hat. Dazu zählen auch Schäden bei Unwetter, Blitzschlag und Überspannungen sowie Schäden die durch einen nicht genügend abgesicherten Stromanschluss oder randalierende,betrunkene ausfallende Gäste verursacht werden auch wenn sie nicht mehr ermittelt werden können. Anschließen von Geräten wie USB Sticks, Handys, Tablets, Laptops, Notebooks, Mp3 Player, iPhones oder irgendwelche sonstigen anderen Abspielgeräten der Gäste ist nicht gestattet. Falls doch ein oben genanntes Gerät zum Zwecke einer Darbietung eines Gastes, einer Tanzgruppe oder Vorführung nach Hinweis durch GLM angeschlossen werden soll und es kommt evtl. zu Schäden an diesem Gerät haftet GLM nicht für diesen Schaden. Sollte durch das anschließen eines solchen Gerätes (das evtl. nicht kompatibel ist, oder dieses Gerät bzw. die Dateien auf dem Gerät mit Schadsoftware ,Malware, Viren infiziert sein) und Schäden an der Anlage oder Technik in irgendeiner Form von GLM entstehen (dies betrifft hauptsächlich das Laptop oder die Externen Festplatten mit allen Musiktiteln von GLM ) haftet der Besitzer des Gerätes welches angeschlossen wurde in vollem Umfang für den entstandene Schaden und muss für vollständige Wiederherstellung der Festplatten und Wiederbeschaffung sämtlicher Musikdateien , Musikdaten, Videodateien, Software und Bearbeitungsprogramme sorgen. Weder der Veranstalter, Kunde oder Gäste haben keinerlei Befugnis die Technik bzw. Anlage von GLM ohne Erlaubnis zu nutzen zu bedienen oder ein und aus zu schalten oder Geräte anzuschließen. Eltern haften für Schäden durch unbeaufsichtigte Kinder wenn dadurch Schäden an der Technik von GLM oder an Dritten verursacht werden. Der Veranstalter muss genügend Platzbedarf zum Aufstellen der Technik von GLM bereit stellen und frei zur Verfügung halten. Kann nicht genug Platz zu Verfügung gestellt werden (Minimum Fläche 3,5 x 2 Meter) und sollte es keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden oder möglich sein, kann GLM die Buchung ohne Kostenerstattung an den Veranstalter oder Kunde stornieren. Findet das Event im Freien statt, hat der Veranstalter geeignete Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen zu treffen um das Equipment, die Technik und den DJ vor Witterungseinflüssen (wie direkte Sonneneinstrahlung, starkem Wind, Sturm, Regen, Schneefall,zu schützen. Bei Kälte muss eine entsprechende Heizung, Heizstrahler oder eine Wärmequelle bereit gestellt werden). Der Auftraggeber bzw. Veranstalter sorgt selbst oder von ihm beauftragter Helfer bzw. Ordner für ein eingreifen gegen stark angetrunkene, störende, nervende, ausfallende, pöbelnde oder randalierende Gäste durch die der DJ, seine Helfer, geladene Gäste und Besucher oder die Technik und das Equipment von GLM zu Schaden kommen könnte. Sollten solche Gäste den Unterlassungs Aufforderungen nicht nach kommen erwartet GLM das der Auftraggeber bzw. Veranstalter oder deren Helfer diese Gäste von der Veranstaltung bzw. dem Event entfernen und zur Not die Hilfe der Polizei in Anspruch nimmt. Kommt es durch solche Gäste bei GLM oder anderen Besucher und Gäste eines Events zu Sach- oder Personenschäden wird dies auf jeden Fall zur Anzeige mit Schadensersatz gebracht. Auf Events und Veranstaltungen werden sporadisch immer wieder durch Gäste, Auftraggeber und Veranstalter evtl. Fotos und Videos mit Handys und Kameras gemacht. GLM übernimmt keine Haftung für diese Bilder, Videos und Aufnahmen. Bilder und Fotos auf der Webseite von GLM werden nur mit Erlaubnis eingestellt. GLM übernimmt keine Haftung wenn durch Gäste Fotos oder Videos in sozialen Netzwerken eingestellt, veröffentlicht werden oder weiter unberechtigt genutzt werden. Hier gilt der gesetzliche Datenschutz DSGVO
4.1 Sicherheitshinweis:
Bestimmte Lichteffekte (Stroboskope, Led Bars, kleine Laser, Led Diamonds, Blitzeffekte, Moving Heads, Nebelmaschinen ua.) können evtl. epileptische Anfälle auslösen. Gäste und Besucher die zu solchen Anfällen neigen sollten den Besuch und Aufenthalt bei Disco Effekt und Disco Beleuchtung einschränken oder ganz meiden. GLM weist auch dringend darauf hin das beim hören von lauter und sehr lauter Musik vor allem direkt vor Lautsprechern gesundheitliche Schäden, Hörschäden auftreten können. Zur Vermeidung von Hörschäden wird von einem längerem und direktem Aufenthalt vor den Lautsprechern gewarnt und abgeraten. Da GLM keine Schallpegel Messung durchführen kann wird ausdrücklich darauf hin gewiesen das der Besuch der Feier bzw. Veranstaltung, Event auf eigene Gefahr erfolgt. Um unnötige Unfälle zu vermeiden sollten Gäste und Kinder nicht zwischen der Technik und den Kabeln umher laufen. Sollten diese Personen nach der Aufforderung vom DJ den Bereich zu verlassen nicht nach kommen, können sie evtl. von der Veranstaltung vom Auftraggeber bzw. Veranstalter verwiesen werden zur Not auch mit Hilfe der Polizei. Eltern sollten ihre Sorgepflicht dies auch zum Schutz ihrer Kinder unbedingt beachten. GLM weist jegliche Form von Schmerzensgeld oder Schadensansprüchen daher ab. Das besuchen einer Feier, Veranstaltung oder eines Event sowie das nutzen der Tanzfläche erfolgt immer auf eigene Gefahr. GLM bittet daher den Veranstalter bzw. Auftraggeber seine Kunden und deren Gäste auf die Sicherheitshinweise vor Ort hinzuweisen
5.GEMA Lizenzgebühr - Behördliche Vorschriften:
Gema Tarif für DJ / VR-Ö l 2e Vervielfältigung auf Tonträger / öffentliche Musiknutzung ist vorhanden. Jedoch für alle weiteren Zahlungen (zusätzliche Lizenzgebühren, GEMA Gebühren für Veranstalter evtl. Behördliche Vorschriften, Anordnungen, Bescheinigungen oder sonstigen nötigen Genehmigungen oder Vorschriften die zur Durchführung des Events nötig sind ist der Veranstalter / Auftraggeber alleine verantwortlich). Ist eine Veranstaltung öffentlich und vom Auftraggeber nicht angemeldet und es kommt durch evtl. Kontrolle zu Strafgebühr ist dafür der Auftraggeber bzw. Veranstalter alleine verantwortlich. Bei reinen Privaten Geschlossenen nicht öffentlichen Veranstaltungen ist normalerweise keine Anmeldung bei GEMA oder GEMA Gebühren erforderlich. GLM übernimmt aber nicht die Klärung ob Gebühren anfallen oder eine Veranstaltung rein privat ist oder nicht.
6.Angebot – Vertrag – Buchung – Rücktritt und Stornierung:
Alle Anfragen und Verträge werden nur in Deutscher Sprache gehalten. Die Angebote von GLM sind frei bleibend und unverbindlich. Erfolgt nach einem Angebot eine Buchung durch den Kunden und wird von GLM bestätigt ,gilt der im Angebot angegebene Preis und es kommt ein Vertrag zustande. Das Angebot von GLM an den Kunden ist 7 Tage verbindlich. Sollte der Kunde in dieser Frist keine Buchung vornehmen muss ein neues Angebot anfordert werden.Nach Angebotsannahme durch den Kunden und Zusage von GLM erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung in schriftlicher Form per E Mail mit dem entsprechendem Angebotspreis. Info und Kontakt finden Sie auf der Homepage www.djt-musikrentner.de Sollte innerhalb der 7 Tage Frist keine Angebotsannahme bzw. Buchung durch den Kunden erfolgt sein , kann GLM den Termin anderweitig vergeben. Ein Vertrag und eine Buchung , Zusage kommen nur in schriftlicher Form zustande ( Fax oder E- Mail) .Die Annahme eines Angebotes wird durch den Auftraggeber bzw. Veranstalters in schriftlicher Form bestätigt. Mündliche Zusagen und Absprachen müssen zur Bestätigung und Gültigkeit zusätzlich schriftlich festgehalten werden. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber bzw. Veranstalter: Ein Rücktritt eines bereits schriftlich bestätigen Vertrages ist möglich jedoch werden Storno Gebühren fällig. Bei Stornierung gilt: Da der Vertrag eine termingebundene Buchung einer Dienstleistung im Rahmen Ihrer privaten Freizeitbetätigung zum Inhalt hat, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht. Der DJ kann daher die vereinbarte Gage verlangen, abzüglich seiner Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Gerätemiete usw.) und anderweitiger Verdienste (z.B. bezahlter Ersatzauftritt im gebuchten Zeitraum), siehe § 615 BGB . Bei einer kurzfristigen Stornierung ist es eher unwahrscheinlich , dass ein Ersatzauftritt gefunden wird. So sind die Stornogebühren gerechtfertigt. Stornierung 14 Tage direkt nach Buchung keine Stornogebühren . Stornierung bis zu 5 Monaten vor Veranstaltung fällige Stornogebühr 20% vom Angebotspreis. Stornierung zwischen 5 Monaten und 1 Monat fällige Stornogebühr 50% vom Angebotspreis. Stornierung 1 Monat vor Veranstaltung fällige Stornogebühr 80% vom Angebotspreis Stornierung unter 4 Wochen vor Veranstaltung wird der volle Angebotspreis fällig. Berücksichtigt werden natürlich die Gründe bei einer Stornierung. Sind zwingende gesundheitliche , familiäre oder sonstige schwer wichtige Situationen Grund der Stornierung kann die Storno Gebühr reduziert oder ganz erlassen werden. Die Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beleg oder Nachweis dieser Gründe. Wird oder muss die Veranstaltung durch den Auftraggeber bzw. Veranstalter auf einen anderen Termin verschoben werden (Krankheit , Unfall , sonstiges ...) und GLM kann den zweiten Termin wahrnehmen werden keine Gebühren zur Stornierung fällig. Rücktritt durch GLM vom Vertrag. Kann GLM infolge von unvorhersehbarer kurzfristiger Erkrankung dem Vertrag nicht nachkommen wird GLM dem Auftraggeber bzw. Veranstalter ein ärztliches Attest / Beleg vorlegen. GLM behält sich jedoch das Recht vor , infolge von unvorhersehbaren Ereignissen (Krankheit , Unfall , Tod eines Anghörigen ,technischen Ausfällen, höhere Gewalt wie Unwetter Brand , Stau, Unfall mit PKW ,Ausfall bzw. Defekt von eigenem PKW bei Anfahrt usw. ) aller Art ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe Regress durch den Auftraggeber , Kunde bzw. Veranstalter vom Vertrag zurück zu treten. GLM kommt auch bei oben genannten Ausfällen nicht für weitere Kosten bzw. Ausfallkosten des Veranstalters oder Auftraggebers bzw. Kunden auf. Bei Rücktritt durch GLM vom Vertrag wird GLM versuchen einen Ersatz zu gleichen Bedingungen zu finden. Dieses ist aber ohne jeden rechtlichen Anspruch.. 7.Leistungserbringung – Kosten:
GLM spielt die Musikrichtungen die auf der Internetseite www.djt-musikrentner.de zu finden sind, ist aber in der Gestaltung frei. Musikwünsche können mit dem Auftraggeber bzw. Veranstalter vereinbart und abgesprochen werden soweit diese zu den Musikrichtungen von GLM passen. Musikwünsche während der Veranstaltung können angenommen werden wenn diese zur Veranstaltung und zum musikalischen Rahmen des Events passen. Es wird keine Musik gespielt die aggressiv, progressiv, rassistisch, rechtsextrem, narzisstisch , radikal, erniedrigend oder Gewalt beinhaltet. Von dieser Art Musik distanziert sich GLM generell und wird auch total strikt abgelehnt. Ebenso wird von GLM auch bei Anfrage zu dieser Art Musik kein Angebot abgeben und auch keine Buchung annehmen. Hat ein Event oder eine Veranstaltung ein musikalisches Motto, dann wird nur die zum Motto entsprechende Musik gespielt. Diskussionen sind unnötig und zwecklos. GLM bringt seine eigene Technik, Ton und Lichtanlage & Lichtstative mit Effektbeleuchtung mit. In dem Angebot sind die An und Abfahrt sowie die Auf und Abbauzeiten schon enthalten. Ausnahmen: Ist der Auf und Abbau nicht am Tag der Veranstaltung möglich und muss der Aufbau der Anlage 1 Tag vor und der Abbau der Anlage 1 Tag danach erfolgen fallen evtl. zusätzliche Kosten für die Anfahrt an. Ist der Veranstaltungsort weiter entfernt und für den DJ unzumutbar nach Hause zu fahren, hat der Veranstalter, Kunde für eine Übernachtungsmöglichkeit für den DJ in der Nähe des Veranstaltungsorts zu sorgen und der Veranstalter , Kunde trägt die Kosten für die Übernachtung. Die Anfangszeiten und Spieldauer werden eingehalten. Eine Verlängerung der Spieldauer ist nach Absprache während der Veranstaltung möglich. Die Mehrkosten können vor Ort mit dem DJ abgesprochen werden und müssen dann aber am Ende der Veranstaltung gezahlt werden. Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien Amtsgericht Rockenhausen - Kreuznacher Str. 37 - 67806 Rockenhausen (Rheinland Pfalz)